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Hygiene-Inspektionen nach VDI 6022
an raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)

Welche RLT-Anlagen sind inspektionspflichtig?

Alle zentralen und dezentralen raumlufttechnischen Anlagen, die

  • in gewerblich genutzten Gebäuden verbaut sind,

  • die Qualität der Zuluft beeinflussen und

  • einen Aufenthaltsraum* mit Zuluft versorgen.

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*Aufenthaltsräume sind Räume, in denen sich Menschen 30 Tage pro Jahr oder länger als 2 Stunden jeden Tag aufhalten, also z.B. Verkaufsräume, Büros oder Pausenräume. Keine Aufenthaltsräume sind z.B. Treppenhäuser, Flure oder Lager-/Serverräume.

Zentrale RLT-Anlage.jpg

Warum sind RLT-Anlagen inspektionspflichtig?

Das Arbeitsschutzgesetz fordert in §4:

 

„Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik,

Arbeitsmedizin und Hygiene […] zu berücksichtigen“.

 

Diese Forderungen werden in der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert und führen zur VDI-Norm 6022 Blatt 1 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“, die den Stand der Technik bezüglich Hygiene an RLT-Anlagen repräsentiert.

 

Zentrales Anliegen der VDI 6022 ist es, den Personen, die Zuluft aus RLT-Anlagen einatmen, eine gesundheitlich zuträgliche Luftqualität zu bieten. Eine regelmäßige Hygiene-Inspektion und daran angeschlossene Reinigung gewährleisten, dass RLT-Anlagen frei von Keimen, Bakterien und Schimmelpilzen betrieben werden.

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Neben der gesetzlichen Forderung nach Hygiene an RLT-Anlagen spielen auch wirtschaftliche Gründe eine immer größere Rolle bei der Inspektion von RLT-Anlagen. Hygiene-Inspektionen der IDR legen z.B. Substanzgefährdungen wie Rostbildung durch Feuchtigkeitseintrag, zugesetzte oder falsch eingebaute Filter und konstruktive Mängel offen. Dadurch können Wartungs-/Instandsetzungs- und Verbesserungsarbeiten zielgerichtet in die Wege geleitet werden; z.B. kann durch Einbau neuer Filter nicht nur der hygienegerechte Betrieb der Anlage sichergestellt werden, auch die energetische Effizienz der Anlage verbessert sich.

Welche Inspektionen bietet die IDR an RLT-Anlagen und Geräten an?

Hygiene-Erstinspektion an RLT-Anlagen

Hygiene-Erstinspektionen werden nach VDI 6022 Blatt 1 Kapitel 7.2.1 fällig an

  • neu errichteten RLT-Anlagen vor Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebs,

  • nach wesentlichen Änderungen an RLT-Anlagen,

  • Anlagen im Bestand, an denen bisher noch keine Hygiene-Erstinspektion durchgeführt wurde.

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Eine Hygiene-Erstinspektion der IDR umfasst im Einklang mit der VDI 6022

  • eine Kontrolle u.a. der Anforderungen an Konstruktion und Montage nach Tabelle 7 der VDI 6022 Blatt 1

  • Festlegung und Dokumentation der Mindestprüforte von mikrobiellen Abklatschen

  • Beurteilung der Hygiene der RLT-Anlage, mindestens im Umfang der Hygiene-Wiederholungsinspektion

Hygiene-Kontrollen

Hygiene-Kontrollen sind nach VDI 6022 Blatt 1 Kapitel 7.3 unterjährige Sichtprüfungen, um „Hygienemängel an RLT-Anlagen […] frühzeitig zu erkennen, zu beheben und die Ursachen zu identifizieren“.

 

Eine Hygiene-Kontrolle der IDR umfasst im Einklang mit der VDI 6022

  • eine Sichtprüfung der RLT-Anlage auf Hygienemängel wie Verschmutzungen, Rostbildung oder Beschädigungen

  • eine mikrobiologische Prüfung bei begründetem Verdacht auf mikrobiellen Befall

  • einen umfassenden Inspektionsbericht mit Nachbesprechung der Ergebnisse

Hygiene-Wiederholungsinspektion

An RLT-Anlagen und Geräten sind Hygiene-Wiederholungsinspektionen in folgenden Zeitabständen vorgeschrieben

  • bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung und ohne erdverlegte Komponenten im Abstand von drei Jahren

  • bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung oder erdverlegten Komponenten im Abstand von zwei Jahren

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Eine Hygiene-Wiederholungsinspektionen der IDR umfasst im Einklang mit der VDI 6022

  • erweiterte Sichtprüfung der RLT-Anlage auf physikalische und konstruktive Mängel

  • mikrobiologische Untersuchungen an Wässern, der Zuluft und technisch sensiblen Anlagenkomponenten wie Filtern und Registern

  • einen umfassenden Inspektionsbericht mit Handlungsempfehlungen und Nachbesprechung der Ergebnisse

Energetische Inspektionen nach GEG
(Gebäudeenergiegesetz)

Kältemaschine.jpg

Ein wesentlicher Teil des Energiemanagements in gewerblichen Gebäuden ist die Energetische Inspektion von Klimaanlagen, wie sie das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) in den §§ 74-78 vorschreibt. Energetische Inspektionen dienen dazu, den Energieverbrauch der verbauten Klimaanlagen zu einer definierten Referenzanlage ins Verhältnis zu setzen und auf diese Weise Einsparpotentiale zu identifizieren.

Eine energetische Inspektion ist fällig

  • bei einer Nennleistung der Klimaanlage oder kombinierten Klima-/Lüftungsanlage von mehr als 12 kW

  • erstmals im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme oder Erneuerung wesentlicher Bauteile (z.B. Ventilator, Wärmeübertrage etc.)

Bei einer Energetischen Inspektion der IDR-Solutions GmbH wird ein schematischer Aufbau der RLT-Anlage erstellt, die zentralen Gebäude- und Anlagendaten erfasst, die Effizienz der Anlagenkomponenten durch Messen festgestellt sowie Einflüsse überprüft und bewertet, die für die Auslegung der Anlage wesentlich sind (z.B. Nutzungszeiten der Anlage oder Wärmequellen des Gebäudes). Der Inspektionsbericht der IDR wird – wie im Gebäudeenergiegesetz gefordert – beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert und enthält fachliche Hinweise zur kosteneffizienten Verbesserung der Anlage.

Trinkwasseruntersuchungen nach Trinkwasserverordnung
in Verbindung mit VDI 6023

Wir bieten die Untersuchung von gewerblichen Trinkwasserinstallationen in Kooperation mit einem deutschlandweit aufgestellten Labordienstleister an und gewährleisten so eine verordnungskonforme Untersuchung des Trinkwassers.

Trinkwasseruntersuchung.jpg

Das zeichnet die IDR aus

Wir sind ein top motiviertes Team mit zusammen über 25 Jahren Erfahrung bei der Inspektion von RLT-Anlagen.

 

Die IDR ist ein - von Reinigungsunternehmen unabhängiges - Prüfinstitut und garantiert Ihnen objektive Ergebnisse in Zusammenarbeit mit DAkkS-akkreditierten Laboren.

 

Unsere sehr gut ausgebildeten Techniker sind deutschlandweit im Einsatz und haben umfassende Erfahrungen mit Großprojekten.

Das leistet die IDR für Sie

Unsere Inspektionssoftware myIDR steht für

  • aussagekräftige Inspektionsberichte mit Anlagenschemata, Handlungsempfehlungen und detaillierter Bilddokumentation

  • schnell verfügbare Inspektionsberichte

  • vergleichbare Inspektionsberichte durch immer identisches Vorgehen bei der Anlagenerfassung

  • kostenlos enthaltenes Excel-Tool, in dem alle Inspektionsergebnisse aller inspizierten Anlagen filterbar enthalten sind (nur Hygiene-Inspektionen)

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Bei Bedarf erhalten Sie für alle Inspektionen eine kostenlose Berichtnachbesprechung.

 

Wir nutzen neben der Inspektionssoftware myIDR ein modernes CRM-System, das unseren Kunden vom ersten Kontakt bis zum Projektabschluss einen effizienten Standardprozess gewährleistet.

Kontakt

IDR-Solutions GmbH

Rheinstraße 221

76532 Baden-Baden

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